
Die Bundeswehr ist nicht nur für Auslandseinsätze zuständig – auch im Inland übernimmt sie eine wichtige Rolle, insbesondere bei Katastrophenlagen und humanitären Notfällen. Ob Hochwasser, Waldbrände oder Pandemien: Die Truppe ist in der Lage, schnell und flexibel zu reagieren.
Die Hilfe erfolgt im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes. Die Bundesländer können Unterstützung anfordern, etwa in Form von Transportkapazitäten, Zelten, medizinischer Versorgung oder Personal. In der Corona-Pandemie waren bis zu 20.000 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz – in Testzentren, Impfstationen und Pflegeeinrichtungen.
Auch bei Naturkatastrophen wie der Flutkatastrophe 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zeigte die Bundeswehr ihre Leistungsfähigkeit. Pioniereinheiten, Logistikkräfte und Sanitätsdienste leisteten unbürokratische und schnelle Hilfe vor Ort. Mobile Brücken, Notstromaggregate und Hubschrauber kamen dabei zum Einsatz.
Die zivil-militärische Zusammenarbeit wird stetig verbessert: durch gemeinsame Übungen mit Feuerwehren, THW und Rettungsdiensten sowie durch Schulungen und digitale Koordinationstools. Das Ziel ist eine engere Verzahnung und höhere Reaktionsgeschwindigkeit.
Katastrophenhilfe ist ein sichtbares Zeichen staatlicher Handlungsfähigkeit – und zeigt, dass die Bundeswehr ein verlässlicher Partner in Ausnahmesituationen ist. Ihre Rolle als Helfer in der Not stärkt das Vertrauen der Bevölkerung und den gesellschaftlichen Rückhalt der Streitkräfte.